Jura Studieren Mit Fachabi – Geht Es Ohne Abitur?

Ansichten: 20 • 2026/04/03 • 4 min

Jura gehört in Deutschland weiterhin zu den beliebtesten Studiengängen. Attraktive Karriereperspektiven in der Privatwirtschaft sowie überdurchschnittliche Einstiegsgehälter, insbesondere in großen Kanzleien, machen das Fach für viele Abiturientinnen und Abiturienten besonders interessant.

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Doch ist es möglich, ein Jurastudium ohne Abitur zu beginnen? Welchen Schulabschluss benötigt man mindestens, um Jura studieren zu dürfen, und welche zusätzlichen Voraussetzungen gibt es für eine Zulassung? Diese Fragen werden wir diesem Artikel beantworten.

Alles zum Jurastudium mit Fachabitur

Das Jurastudium, auch als Rechtswissenschaft bezeichnet, mit dem Ziel, das 1. juristische Staatsexamen abzulegen, wird ausschließlich an Universitäten angeboten. Ein Jurastudium mit Fachabitur ist daher an den meisten Unis nicht direkt möglich. ollten Sie jedoch Schwierigkeiten haben, eine Bachelorarbeit oder andere juristische Arbeiten zu verfassen, könnte eine Ghostwriter Jura Agentur Ihnen helfen, die notwendigen akademischen Anforderungen zu erfüllen.

Mit einem Fachabitur besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Möglichkeit, Jura zu studieren, wobei Berufe wie Anwalt, Richter, Notar oder Staatsanwalt ausgeschlossen sind. Diese Berufe sind Volljuristen vorbehalten, die das zweite Staatsexamen abgelegt haben, was grundsätzlich ebenfalls nur mit einem Jurastudium an einer Universität zu erreichen ist.

Alternativ: Master- und Bachelorstudiengänge

Allerdings bietet sich die Möglichkeit, Rechtswissenschaften und verschiedene verwandte Fachrichtungen wie Wirtschaftsrecht an Fachhochschulen und privaten Hochschulen in Bachelor– und Masterstudiengängen zu studieren.

Für Teiljuristen eröffnen sich immer noch vielfältige Karrieremöglichkeiten in der Wirtschaft bei Konzernen oder im öffentlichen Dienst. Selbst mittelständische Unternehmen und Start-ups benötigen Rechtsbeistand, beispielsweise als Compliance-Beauftragter, Schlichter, Leiter der Rechtsabteilung, Arbeitsrechtsspezialist, Insolvenzverwalter und in vielen weiteren Positionen.

Jura ohne Abitur studieren: Möglichkeiten

In Deutschland besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, ein Jurastudium auch mit einem Fachabitur und ohne die Allgemeine Hochschulreife aufzunehmen. Allerdings unterscheiden sich die Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium ohne Abitur erheblich, je nach Bundesland und Hochschule oder Universität. Interessierte sollten sich daher immer direkt an die Studienberatung der jeweiligen Hochschule wenden, um die spezifischen Zulassungskriterien zu erfahren.

Berufliche Qualifikation

Eine weitere Option, Jura ohne Abitur zu studieren, besteht darin, eine berufliche Ausbildung abzuschließen und mehrere Jahre Berufserfahrung zu sammeln. Allerdings muss der gewählte Studiengang fachlich zur abgeschlossenen Ausbildung passen. Eine mehrjährige Berufserfahrung als Rechtsanwaltsgehilfe kann beispielsweise ein alternativer Ansatz sein, ohne Abitur Jura studieren zu können. Die Zulassungsregeln für die berufliche Qualifikation variieren jedoch erheblich zwischen den Universitäten, daher sollte man sich genau darüber informieren, ob und unter welchen Bedingungen dieser Weg möglich ist.

Fachgebundene Hochschulreife

Dieser Abschluss berechtigt vorerst nur zum Studium an Fachhochschulen. Zusätzlich können Prüfungen in einem spezifischen Fach abgelegt werden, um die Berechtigung für das Studium an einer Universität zu erwerben.

Diese Zulassungsvoraussetzungen für die fachgebundene Hochschulreife variieren jedoch zwischen Hochschulen und Bundesländern erheblich, sodass nicht alle Universitäten sie akzeptieren. Dennoch besteht die Möglichkeit, die fachgebundene Hochschulreife durch eine Prüfung in einer zweiten Fremdsprache in die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) umzuwandeln, was die Berechtigung zum Studium an jeder Uni bedeutet.

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung

Personen mit einem Master oder einem anderen beruflichen Fortbildungsabschluss haben uneingeschränkte Zugangsberechtigung zu jedem Studiengang und jeder Hochschule. Das beinhaltet auch den Fachbereich Jura.

Gleichstellung der Fachhochschulreife

In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Niedersachsen, gilt die Fachhochschulreife als gleichgestellt mit der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung. Laut Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) sind Bewerber für ein Studium an der Universität in Osnabrück berechtigt, wenn sie über die entsprechende Hochschulzugangsberechtigung verfügen.

Das Fachabitur wird ebenfalls als solche Berechtigung angesehen. An dieser Universität ist es unter der zusätzlichen Voraussetzung eines vierwöchigen fachbezogenen Praktikums möglich, Jura mit Fachabitur zu studieren.

Begabtenprüfung

In einigen Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen) besteht laut Hochschulgesetz die Möglichkeit für besonders talentierte Berufstätige, die für ein Hochschulstudium geeignet sind, die Allgemeine Hochschulreife für ein Studium durch eine erfolgreiche Prüfung zu erlangen.

Fazit

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es an einigen Universitäten die Möglichkeit gibt, Jura auch mit Fachabitur oder sogar ganz ohne Abschluss an Hochschulen zu studieren. Da das Hochschulgesetz und das Studium der Rechtswissenschaft von Bundesland zu Bundesland variiert, empfiehlt es sich, sich bei der Studienberatung der jeweiligen Uni über die spezifischen Zulassungskriterien zu informieren.

Einmal immatrikuliert, macht es keinen Unterschied mehr, unter welchen Bedingungen man ins Studium gekommen ist. Alle Studierenden unterliegen den gleichen Bedingungen, und allen Studierenden steht der gleiche berufliche Weg offen.

Clara Mayer
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